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Geschichte des Sportschießens
Historische Quellen belegen, dass die Tradition des Sportschießens in Europa zurück bis ins 15. Jahrhundert reicht. Hervorgegangen ist das Sportschießen aus
den sog. Bürgerwehren, die während des Mittelalters in Schützengilden organisiert waren, um unter anderem die Städte zu verteidigen. Diese Bürgewehren
spielten vor allem in den napoleonischen Befreiungskriegen (1813-1815) und während des Kaiserreiches (ab 1871) eine große militärische sowie vor allem
soziale Rolle. Seit 1896 ist das Sportschießen olympisch anerkannt, für Frauen allerdings erst ab 1984. Während das Sportschießen "früher" noch mit
Militärwaffen ausgeübt wurde, gibt es heute spezielle nur für den Sport entwickelte Waffen. Diese Waffen unterscheiden sich drastisch von denjenigen, die fürs
Militär oder für die Jagd vorgesehen sind. Das Sportschießen zählt, an der Mitgliederzahl gemessen, in Deutschland zu der viertstärksten Sportart.
Ist Sportschießen wirklich Sport?
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich Sport zu einem umgangssprachlichen, weltweit gebrauchten Begriff entwickelt. Eine präzise oder gar eindeutige
begriffliche Abgrenzung lässt sich deshalb nicht vornehmen. Was im allgemeinen unter Sport verstanden wird, ist weniger eine Frage wissenschaftlicher
Dimensionsanalysen, sondern wird weit mehr vom alltagstheoretischen Gebrauch sowie von den historisch gewachsenen und tradierten Einbindungen in soziale,
ökonomische, politische und rechtliche Gegebenheiten bestimmt. Darüber hinaus verändert, erweitert und differenziert das faktische Geschehen des
Sporttreibens selbst das Begriffverständnis von Sport.
– P. Röthig (Hrsg.): Sportwissenschaftliches Lexikon. Hofmann, Schorndorf 1992.
Auch wenn die sportwissenschaftliche Definition des Begriffs "Sport" nicht auf Anhieb erklärt, was unter Sport zu verstehen ist, so belegt sie dennoch, dass das
(Sport-)Schießen entgegen vieler Stammtischbehauptungen zum Sport zählt.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat darüberhinaus klare Richtlinien, was eine Sportart ausmacht:
Die Ausübung der Sportart muss eine eigene, sportartbestimmende motorische Aktivität eines jeden zum Ziel haben [...].
Die Ausübung der eigenmotorischen Aktivitäten muss Selbstzweck der Betätigung sein
Die Sportart muss die Einhaltung ethischer Werte wie z.B. Fairplay, Chancengleichheit, Unverletzlichkeit der Person und Partnerschaft durch Regeln
und/oder ein System von Wettkampf- und Klasseneinteilungen gewährleisten.
Sport wird also dadurch definiert, dass die Sportart zunächst klaren Regeln unterliegt, ein Wettkampf innerhalb dieser Sportart möglich ist und dass diese die
Unverletzlichkeit der Person garantiert.
Der Schießsport ist, zumindest in Deutschland, wohl eine der Sportarten, die den schärfsten Regeln unterliegt - dies nicht zuletzt auf Grund des Waffengesetzes.
Zudem wird im Schießsport niemals auf ein Lebewesen geschossen oder gezielt. Darüberhinaus werden ebensowenig Ziele bzw. Scheiben verwendet, die ein
Abbild eines Menschen darstellen. Auch bezüglich der Wettkämpfe kommt der Schießsport den Richtlinien des DOSB nach, indem es sowohl Einzel- als auch
Mannschaftswettkämpfe fast aller Disziplinen des Sportschießens gibt, welche sowohl national als auch international (Olympische Disziplin seit 1896) ausgeführt
werden.
Schießen als Sportart
Das Ziel fast jeder Disziplin des Sportschießens ist es, die Mitte einer Scheibe zu treffen, um die höchstmögliche Ringzahl zu erreichen (Ausnahme: Biathlon und
und mehrschüssige Luftpistole). In der Regel besteht eine Serie aus 40 bis 60 Schuss, plus Probeschüsse, um die Waffe einzustellen.
Damit eine Kontinuität bezüglich des Ergebnisses im Sportschießen erreicht werden kann, bedarf es an körperlichem sowie mentalem Training. Häufig wird dies
auch als der "Einklang zwischen Körper und Geist" bezeichnet, da Körperbeherrschung sowie innere Ruhe und Ausgeglichenheit entscheidend für den Ablauf
sind. Leider unterschätzen Nichtkenner dieser Sportart die körperlichen und geistlichen Anstrengungen, sodass diese die Meinung vertreten, Schießen sei kein
Sport.
Sportschießen mit Pressluftwaffen ist erst für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr erlaubt (mit Ausnahmegenehmigung bereits ab dem 10. Lebensjahr. Für Kinder
besteht die Möglichkeit, mit einem Infrarotgewehr bzw. mit einer Infrarotpistole zu schießen, wodurch kein scharfer Schuss, sondern lediglich ein Lichtsensor
ausgelöst wird. Das Kleinkaliberschießen mit scharfer Munition ist ab dem 14. Lebensjahr unter Aufsicht einer ausreichend qualifizierten Aufsicht möglich.
Andernfalls ab dem 16. Lebensjahr.
Die Anforderungen an die aufsichthabenden Personen bzw. Trainer oder Übungsleiter sind im Schießsport höher angesiedelt als in anderen Sportarten. So reicht
zur Aufsicht i.d.R. kein einfacher Trainer C Lehrgang sondern es muss für die reine Aufsicht auf dem Schießstand ein Waffensachkunde- und zusätzlich für das
Jugendtraining ein Jugendbasislehrgang absolviert werden. Ein Schießsportleiterlehrgang befähigt darüber hinaus, Wettkämpfe zu veranstalten und einen Verein
bezüglich der Bestimmungen des Deutschen Schützenbundes zu leiten. Diese Bestimmungen können aber von Bundesland zu Bundesland bzw. von
Schützenbund zu Schützenbund variieren.
Quelle: www.schießen.com
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